Dieser Artikel fasst die Verordnung zusammen und ist keine Rechtsberatung. Produktpass hilft Ihnen beim Batteriepass und beim Batterie-QR-Code nach der Verordnung (EU) 2023/1542. Die Texte, Vorlagen und Hinweise des Plugins sind keine Rechtsberatung. Für Ihre Pflichten und für die Richtigkeit Ihrer Angaben bleiben Sie selbst verantwortlich. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall fragen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Der Code öffnet eine Seite, keine Tabelle
Der QR-Code ist in Art. 13 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2023/1542 geregelt, seine Gestaltung in Anhang VI Teil C. Was er öffnet, hängt von der Batterie ab: Bei LMT-Batterien, Industriebatterien mit mehr als 2 kWh und Batterien für Elektrofahrzeuge führt er zum Batteriepass (Art. 77 Abs. 1). Bei allen anderen Batterien führt er zu den Angaben des Etiketts, der Konformitätserklärung, dem Bericht zur Sorgfaltspflicht und den Informationen zur Entsorgung.
Der Code selbst trägt also keine Tabelle mit Werten, sondern eine Adresse. Wer ihn mit dem Telefon scannt, landet auf einer Seite mit den Angaben. Deshalb ist die Frage, wo diese Seite liegt und ob sie dauerhaft erreichbar bleibt, genauso wichtig wie der Code selbst: Ein gedruckter Code lässt sich nicht zurückholen.
Der Code steht auf der Batterie oder der Verpackung
Der QR-Code wird auf die Batterie gedruckt oder graviert. Wo das nicht möglich ist, etwa weil die Batterie zu klein ist, steht er auf der Verpackung und den Begleitunterlagen (Art. 13 Abs. 7). Für eingebaute Batterien gilt dieselbe Regel; ordnen Sie deshalb auch Geräte mit eingebauter Batterie einer Gruppe zu.
Den Code bringt in der Regel nicht der Onlineshop auf, sondern die Fabrik oder der Lieferant. Mit ihnen ist zu klären, wer den Code aufbringt und welche Adresse er enthält. Wenn Sie als Hersteller oder Importeur verantwortlich sind, liefern Sie die Adresse; die Fabrik druckt sie.
Die Adresse gehört auf die eigene Domain
Für den Batteriepass verlangt die Verordnung eine eindeutige Kennung nach ISO/IEC 15459, Teile 1 bis 6 (Art. 77). Eine verbreitete Form ist der GS1 Digital Link: eine Internetadresse, die die GTIN des Artikels enthält und, bei Pässen für einzelne Batterien, die Seriennummer, zum Beispiel https://ihr-shop.de/dpp/01/09520000000479.
Liegt diese Adresse auf Ihrer eigenen Domain, bleibt sie in Ihrer Hand. Die Daten sollen dauerhaft verfügbar sein, auch wenn der Wirtschaftsakteur nicht mehr besteht (Art. 78). Ändert sich die Adresse später, sollten frühere Adressen weiterleiten, damit gedruckte Codes funktionieren.
20 × 20 mm sind die Mindestgröße
Produktpass gibt als Mindestdruckgröße 20 × 20 mm einschließlich des weißen Rands an. Längere Adressen machen den Code dichter; das Plugin warnt, wenn die Adresse Ihres Shops einen größeren Druck nötig macht. Drucken Sie die PNG-Datei mit 100 %, ohne sie zu skalieren, oder verwenden Sie die SVG-Datei, die sich verlustfrei vergrößern lässt.
Für Etiketten gibt es einen Druckbogen mit bis zu 24 Codes auf einer A4-Seite (3 × 8 Etiketten von 70 × 37 mm). Für einzelne Batterien erzeugt ein Seriennummern-Stapel bis zu 10.000 Codes auf einmal, als ZIP-Datei mit einer SVG-Datei je Seriennummer und einer CSV-Datei mit GTIN, Seriennummer und Adresse.
Ein Hinweis bringt den Pass auf die Artikelseite
Der QR-Code auf der Batterie ist das, was die Verordnung verlangt. Viele Käufer suchen die Angaben aber schon vor dem Kauf, auf der Artikelseite. Produktpass zeigt deshalb auf der Produktseite in JTL-Shop einen Hinweis mit Link zum Pass, an einer von vier Stellen: nach den Artikelmerkmalen (Standard), nach dem Preis, nach dem Warenkorb-Button oder als eigener Reiter.
Die Passseite selbst setzt keine Cookies, lädt nichts von anderen Servern und zeigt nur die öffentlichen Angaben (Anhang XIII Nr. 1). Angaben für Personen mit berechtigtem Interesse und für Behörden erhalten diese über die Kontakt-E-Mail, die Sie in den Einstellungen eintragen. Welche Batterien einen Pass brauchen, erklärt der Artikel Welche Batterien brauchen einen Batteriepass?; den Überblick über die Fristen gibt Batteriepass Pflicht 2027.
Produktpass liefert SVG und PNG mit 600 dpi
In Produktpass laden Sie unter „QR & Etiketten“ den Code jedes veröffentlichten Passes als SVG oder als PNG mit 600 dpi. Unter einer Testlizenz tragen Codes und Druckbögen das Wort „TESTLIZENZ“; drucken Sie Codes für die Ware mit der gekauften Lizenz. Veröffentlichte Pässe, Dokumente und QR-Adressen bleiben erreichbar, auch wenn die Lizenz endet, solange das Plugin aktiv ist.
Häufige Fragen
Ab wann braucht jede Batterie einen QR-Code?
Ab dem 18.02.2027 (Art. 13 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2023/1542).
Wohin führt der QR-Code?
Zum Batteriepass, bei passpflichtigen Batterien. Bei allen anderen zu den Angaben des Etiketts, der Konformitätserklärung, dem Bericht zur Sorgfaltspflicht und den Informationen zur Entsorgung.
Was, wenn der Code nicht auf die Batterie passt?
Dann steht er auf der Verpackung und den Begleitunterlagen (Art. 13 Abs. 7).
Wie groß muss der Code gedruckt werden?
Produktpass empfiehlt mindestens 20 × 20 mm einschließlich des weißen Rands und warnt, wenn Ihre Adresse einen größeren Druck nötig macht.
Kann der Pass auch auf der Artikelseite erscheinen?
Ja. Produktpass zeigt auf der Produktseite einen Hinweis mit Link zum Pass, an einer von vier Stellen.
Quellen
- Verordnung (EU) 2023/1542, Art. 13 Abs. 6 und 7, Art. 77, Art. 78, Anhang VI Teil C und Anhang XIII
- Hilfe zu Produktpass: Installation und erste Schritte, Abschnitt QR-Codes und Etiketten
Produktpass: Batteriepass und Batterie-QR-Code