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Batteriepass Pflicht 2027: was Onlinehändler tun müssen

Ab dem 18.02.2027 braucht jede Batterie in der EU einen QR-Code, und LMT-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Batterien für Elektrofahrzeuge brauchen zusätzlich einen digitalen Batteriepass. Verantwortlich ist, wer die Batterie in der EU in Verkehr bringt, also Hersteller, Händler mit Eigenmarke und Importeur.

Stand:

Dieser Artikel fasst die Verordnung zusammen und ist keine Rechtsberatung. Produktpass hilft Ihnen beim Batteriepass und beim Batterie-QR-Code nach der Verordnung (EU) 2023/1542. Die Texte, Vorlagen und Hinweise des Plugins sind keine Rechtsberatung. Für Ihre Pflichten und für die Richtigkeit Ihrer Angaben bleiben Sie selbst verantwortlich. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall fragen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Ab dem 18.02.2027 gelten QR-Code und Batteriepass

Die Verordnung (EU) 2023/1542, kurz Batterieverordnung, ersetzt die alte Batterierichtlinie und gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar. Zwei ihrer Regeln greifen ab dem 18.02.2027 und betreffen jeden, der Batterien verkauft, besonders aber den, der sie in der EU in Verkehr bringt.

Erstens der QR-Code. Nach Art. 13 Abs. 6 trägt ab diesem Tag jede Batterie einen QR-Code (Anhang VI Teil C). Er führt zum Batteriepass oder, bei Batterien ohne Passpflicht, zu den Angaben des Etiketts, der Konformitätserklärung, dem Bericht zur Sorgfaltspflicht und den Informationen zur Entsorgung. Der Code steht auf der Batterie selbst oder, wo das nicht geht, auf Verpackung und Begleitunterlagen (Art. 13 Abs. 7).

Zweitens der Batteriepass. Nach Art. 77 Abs. 1 braucht jede LMT-Batterie (leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes und E-Scooter), jede Industriebatterie mit mehr als 2 kWh und jede Batterie für Elektrofahrzeuge einen elektronischen Batteriepass. Er hat drei Bereiche: öffentliche Angaben, Angaben für Personen mit berechtigtem Interesse und Angaben für Behörden (Anhang XIII).

Die Pflicht trifft Hersteller, Eigenmarken und Importeure

Die Pflichten treffen den Wirtschaftsakteur, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt, also zum ersten Mal auf dem Unionsmarkt bereitstellt (Art. 3). Das ist der Hersteller, der eine Batterie entwerfen oder herstellen lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet, auch als Händler mit Eigenmarke, und der Importeur, der in der EU niedergelassen ist und eine Batterie aus einem Drittland in Verkehr bringt.

Für die Richtigkeit der Angaben im Batteriepass ist der Wirtschaftsakteur verantwortlich, der die Batterie in Verkehr bringt; er kann einen anderen Akteur schriftlich damit beauftragen (Art. 77 Abs. 4).

Wer dagegen eine Markenbatterie innerhalb der EU einkauft und weiterverkauft, bringt sie nicht in Verkehr und muss für sie keinen Batteriepass erstellen (Art. 3). Viele Onlinehändler sind deshalb für einen Teil ihres Sortiments verantwortlich, für einen anderen nicht: die Eigenmarke ja, der eingekaufte Markenakku nein. Die Grenze verläuft also oft quer durch den Shop.

Im Shop beginnt es mit Sortiment, Daten und Adresse

Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme: Welche Artikel enthalten Batterien, wer hat sie in Verkehr gebracht, und zu welcher Gruppe gehören sie? Eine LMT-Batterie unter Ihrer Marke braucht einen Batteriepass und einen QR-Code; ein Gerätakku unter Ihrer Marke braucht einen QR-Code, der zu den Informationen der Batterie führt; eine zugekaufte Markenbatterie liegt in der Verantwortung ihres Herstellers oder Importeurs.

Der zweite Schritt sind die Daten. Ein Batteriepass enthält die Felder aus Anhang XIII: Hersteller, Kategorie, Chemie, Kapazität, Gewicht, CO₂-Fußabdruck, Angaben zur Entsorgung und mehr. Viele dieser Werte liegen bei Ihrem Lieferanten oder in Ihrer Warenwirtschaft. Wer welche Angabe liefert und wer den QR-Code auf Batterie oder Verpackung aufbringt, gehört deshalb früh geklärt.

Der dritte Schritt ist der Ort des Passes. Die Verordnung verlangt, dass der QR-Code zu einer eindeutigen Kennung führt (Art. 77, ISO/IEC 15459) und dass die Daten offen, maschinenlesbar und dauerhaft verfügbar sind, auch wenn der Wirtschaftsakteur nicht mehr besteht (Art. 78).

Die Registrierung im EU-Register ist noch offen

Batteriepässe gehören zu den Produktpässen, die im Register der EU für digitale Produktpässe registriert werden (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778, Art. 1 Abs. 1 Buchst. b und Art. 8). Ob das für Pässe auf der eigenen Shop-Domain schon ab dem 18.02.2027 nötig ist und auf welcher Ebene (Modell, Charge oder einzelne Batterie), ist noch nicht geklärt. Wird eine Registrierung nötig, kann das Register ein qualifiziertes elektronisches Siegel Ihres Unternehmens verlangen (Erwägungsgrund 6).

Exportierbare Passdaten lassen sich registrieren, sobald die Regeln feststehen, ohne sie neu zu erfassen.

Produktpass erstellt Pass und QR-Code im JTL-Shop

Produktpass ist ein Plugin für JTL-Shop 5. Es erstellt Batteriepass-Seiten und Batterie-QR-Codes auf Ihrer Shop-Domain, mit den Feldern aus Anhang XIII, und übernimmt Daten aus JTL-Wawi-Attributen. Neben jedem Feld steht, was es bedeutet und welcher Artikel es verlangt. Die Vorlage wählt das Plugin aus Kategorie und Energie: „T-BAT-PASS“ für passpflichtige Batterien, „T-BAT-INFO“ für alle anderen.

Veröffentlichte Pässe bekommen eine öffentliche Seite und eine JSON-Ausgabe unter einer GS1-Digital-Link-Adresse; QR-Codes laden Sie als SVG oder PNG mit 600 dpi. Ihre Pässe bleiben online, auch wenn Sie kündigen, solange das Plugin aktiv ist. Welche Batterien genau einen Pass brauchen, erklärt der Artikel Welche Batterien brauchen einen Batteriepass?; die Punkte zum Abhaken stehen in der Batteriepass Checkliste.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Batteriepass-Pflicht?

Ab dem 18.02.2027 (Art. 77 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/1542). Ab demselben Tag trägt jede Batterie einen QR-Code (Art. 13 Abs. 6).

Brauche ich als Onlinehändler einen Batteriepass?

Wenn Sie Batterien als Hersteller oder Importeur in der EU in Verkehr bringen, auch unter Eigenmarke, betrifft Sie die Pflicht für diese Batterien. Kaufen Sie Markenbatterien in der EU ein und verkaufen sie weiter, bringen Sie sie nicht in Verkehr (Art. 3). Ob die Pflichten Sie treffen, klären Sie für Ihre Produkte selbst.

Welche Batterien brauchen einen Pass?

LMT-Batterien, Industriebatterien mit mehr als 2 kWh und Batterien für Elektrofahrzeuge (Art. 77 Abs. 1). Alle anderen Batterien brauchen ab dem 18.02.2027 den QR-Code.

Wer ist für die Angaben im Pass verantwortlich?

Der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt. Er kann einen anderen Akteur schriftlich beauftragen (Art. 77 Abs. 4).

Muss ich die Pässe im EU-Register anmelden?

Das ist für Pässe auf der eigenen Shop-Domain noch nicht geklärt (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778). Produktpass exportiert die Angaben als CSV und JSON, damit Sie sie später registrieren können.

Quellen

  • Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung), Art. 3, Art. 13 Abs. 6 und 7, Art. 77, Art. 78, Anhang VI und XIII
  • Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778, Art. 1 Abs. 1 Buchst. b, Art. 8, Erwägungsgrund 6

Produktpass: Batteriepass und Batterie-QR-Code

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