Dieser Artikel fasst die Verordnung zusammen und ist keine Rechtsberatung. Produktpass hilft Ihnen beim Batteriepass und beim Batterie-QR-Code nach der Verordnung (EU) 2023/1542. Die Texte, Vorlagen und Hinweise des Plugins sind keine Rechtsberatung. Für Ihre Pflichten und für die Richtigkeit Ihrer Angaben bleiben Sie selbst verantwortlich. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall fragen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Drei Kategorien brauchen den Pass, alle den QR-Code
Nach Art. 77 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/1542 braucht ab dem 18.02.2027 jede LMT-Batterie, jede Industriebatterie mit mehr als 2 kWh und jede Batterie für Elektrofahrzeuge einen Batteriepass. Alle anderen Batterien brauchen keinen Pass, aber den QR-Code nach Art. 13 Abs. 6, der zu ihren Informationen führt.
LMT-, Industrie- und Fahrzeugbatterien haben einen Pass
LMT-Batterien. LMT steht für „light means of transport“, leichte Verkehrsmittel. Dazu gehören die Akkus von E-Bikes und E-Scootern. Wer etwa einen E-Bike-Akku unter eigener Marke verkauft oder importiert, ist für dessen Pass verantwortlich.
Industriebatterien mit mehr als 2 kWh. Bei Industriebatterien entscheidet die Energie: Über 2 kWh braucht die Batterie einen Pass, darunter nicht, wohl aber den QR-Code. Die Energie gehört deshalb zu den ersten Werten, die Sie je Artikel erfassen.
Batterien für Elektrofahrzeuge. Für die meisten Onlineshops sind sie selten; wer solche Batterien unter eigener Marke anbietet oder importiert, ist für ihren Pass verantwortlich.
Gerätebatterien brauchen nur den QR-Code
Gerätebatterien, Starterbatterien (SLI) und Industriebatterien bis 2 kWh brauchen keinen Batteriepass. Ab dem 18.02.2027 tragen aber auch sie einen QR-Code. Er führt zu den Angaben des Etiketts, der Konformitätserklärung, dem Bericht zur Sorgfaltspflicht und den Informationen zur Entsorgung (Art. 13 Abs. 6).
Für Ihren Shop bedeutet das: Auch Artikel ohne Passpflicht brauchen eine Seite, auf die der Code führt. Produktpass nennt diese Vorlage „T-BAT-INFO“, die Batterie-Informationsseite; die passpflichtigen Batterien bekommen „T-BAT-PASS“.
Den Pass erstellt, wer die Batterie in Verkehr bringt
Die Kategorie sagt, ob eine Batterie einen Pass braucht; die Rolle sagt, ob Sie ihn erstellen. Verantwortlich ist der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt (Art. 77 Abs. 4): der Hersteller, auch als Händler mit Eigenmarke, oder der Importeur aus einem Drittland (Art. 3).
Wer eine Markenbatterie innerhalb der EU einkauft und weiterverkauft, bringt sie nicht in Verkehr und muss für sie keinen Batteriepass erstellen (Art. 3). Ein E-Bike-Akku unter Ihrer Marke und ein zugekaufter Markenakku derselben Kategorie können also unterschiedlich zu behandeln sein.
Drei Werte je Artikel genügen für die Zuordnung
Gehen Sie jedes Batterieprodukt durch, auch Geräte mit eingebauter Batterie, und halten Sie drei Werte fest: die Kategorie (Gerätebatterie, SLI, LMT, Industrie, Elektrofahrzeug), bei Industriebatterien die Energie in kWh, und wer die Batterie in Verkehr gebracht hat. Daraus ergibt sich je Artikel: Batteriepass und QR-Code, nur QR-Code, oder nichts in Ihrer Verantwortung.
In Produktpass legen Sie diese Werte in JTL-Wawi als Attribute an, etwa dpp_battery_category und dpp_energy_kwh. Das Plugin wählt daraus die Vorlage: Eine Industriebatterie mit mehr als 2 kWh bekommt den Batteriepass, alle anderen Kategorien außer LMT und Elektrofahrzeug die Informationsseite. Die Übersicht zeigt dann jeden Artikel mit seinem Stand, von „kein Pass“ bis „veröffentlicht“.
Haben Sie einen Akku in mehreren Varianten, etwa mit 10,4, 13,4 und 17,0 Ah, zeigen die Varianten in Produktpass den Pass ihres Vaterartikels unter ihrer eigenen GTIN. Werte, die abweichen, etwa Kapazität oder Gewicht, tragen Sie bei der Variante als eigenen Wert ein. So entsteht nicht für jede Variante ein ganz neuer Pass, und gemeinsame Angaben pflegen Sie an einer Stelle.
Den gesamten Ablauf mit Fristen beschreibt EU-Batterieverordnung 2023/1542 für Händler erklärt; was auf dem Code steht, erklärt Batterie-QR-Code.
Ein Pass gilt für Modell, Charge oder Batterie
Ein Pass kann für ein Modell gelten, für eine Charge oder für eine einzelne Batterie. Auf welcher Ebene die Verordnung den Pass verlangt, legt das jeweilige Unionsrecht fest; für die Registrierung im EU-Register ist das noch nicht geklärt (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778, Art. 8 Abs. 2). Produktpass erlaubt alle drei Ebenen je Artikel, damit Sie sich nicht vorab festlegen müssen.
Häufige Fragen
Braucht ein E-Bike-Akku einen Batteriepass?
Ja, E-Bike-Akkus sind LMT-Batterien und brauchen ab dem 18.02.2027 einen Batteriepass (Art. 77 Abs. 1), sofern Sie sie in Verkehr bringen.
Braucht eine Industriebatterie mit 1,5 kWh einen Pass?
Nein, erst über 2 kWh. Sie braucht aber den QR-Code (Art. 13 Abs. 6).
Brauchen Gerätebatterien einen Batteriepass?
Nein. Sie brauchen ab dem 18.02.2027 den QR-Code, der zu ihren Informationen führt.
Wie zähle ich Batterien in Geräten?
Ordnen Sie auch eingebaute Batterien einer Kategorie zu; der QR-Code steht dann auf der Batterie oder, wo das nicht geht, auf Verpackung und Begleitunterlagen (Art. 13 Abs. 7).
Erstelle ich als Wiederverkäufer einen Pass?
Für Markenbatterien, die Sie innerhalb der EU einkaufen und weiterverkaufen, nicht: Sie bringen sie nicht in Verkehr (Art. 3).
Quellen
- Verordnung (EU) 2023/1542, Art. 3, Art. 13 Abs. 6 und 7, Art. 77 Abs. 1 und 4
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778, Art. 8 Abs. 2
- Hilfe zu Produktpass: Wawi-Zuordnung und Namensregel der Attribute
Produktpass: Batteriepass und Batterie-QR-Code