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EU-Batteriepass 2027: was Onlineshops tun müssen

Ab dem 18.02.2027 brauchen LMT-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Batterien für Elektrofahrzeuge in der ganzen EU einen digitalen Batteriepass, und jede Batterie braucht einen QR-Code. Verantwortlich ist auch der Onlineshop, der Batterien aus Drittländern importiert oder unter eigener Marke verkauft.

Stand:

Dieser Artikel fasst die Verordnung zusammen und ist keine Rechtsberatung. Produktpass hilft Ihnen beim Batteriepass und beim Batterie-QR-Code nach der Verordnung (EU) 2023/1542. Die Texte, Vorlagen und Hinweise des Plugins sind keine Rechtsberatung. Für Ihre Pflichten und für die Richtigkeit Ihrer Angaben bleiben Sie selbst verantwortlich. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall fragen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Eine Verordnung gilt im ganzen Binnenmarkt

Die Verordnung (EU) 2023/1542, die Batterieverordnung, gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ein Shop, der E-Bike-Akkus an Kunden in Deutschland, Österreich und Frankreich verkauft, folgt einem Regelwerk, nicht dreien. Zwei ihrer Regeln beginnen am 18.02.2027: der QR-Code auf jeder Batterie (Art. 13 Abs. 6) und der Batteriepass (Art. 77 Abs. 1).

Den Pass braucht jede LMT-Batterie (leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes und E-Scooter), jede Industriebatterie mit mehr als 2 kWh und jede Batterie für Elektrofahrzeuge. Alle anderen Batterien brauchen den QR-Code; er führt dann zu den Angaben des Etiketts, der Konformitätserklärung, dem Bericht zur Sorgfaltspflicht und den Informationen zur Entsorgung.

Importeure und Eigenmarken sind selbst verantwortlich

Die Pflichten treffen den, der eine Batterie in der EU in Verkehr bringt, sie also zum ersten Mal auf dem Unionsmarkt bereitstellt (Art. 3). Für Onlineshops zählen zwei Rollen. Hersteller ist, wer eine Batterie entwerfen oder herstellen lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet; dazu gehört ein Händler mit Eigenmarke, auch wenn eine Fabrik im Ausland die Batterie herstellt. Importeur ist, wer in der EU niedergelassen ist und eine Batterie aus einem Drittland in Verkehr bringt.

Viele Onlineshops kaufen Batterien direkt bei Fabriken außerhalb der EU, oft unter eigener Marke. Dann ist der Shop selbst für Pass und QR-Code verantwortlich. Wer dagegen eine Markenbatterie innerhalb der EU einkauft und weiterverkauft, bringt sie nicht in Verkehr und muss für sie keinen Batteriepass erstellen (Art. 3). Der verantwortliche Wirtschaftsakteur kann einen anderen Akteur schriftlich beauftragen, bleibt aber für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich (Art. 77 Abs. 4).

Der Pass hat drei Bereiche

Der Batteriepass hat drei Bereiche (Anhang XIII): öffentlich zugängliche Angaben, Angaben für Personen mit berechtigtem Interesse und Angaben für Behörden. Der öffentliche Teil umfasst unter anderem Hersteller, Batteriekategorie, Chemie, Kapazität, Gewicht, CO₂-Fußabdruck und die Informationen zur Entsorgung. Der QR-Code führt zu einer eindeutigen Kennung nach ISO/IEC 15459, Teile 1 bis 6 (Art. 77); eine verbreitete Form ist eine GS1-Digital-Link-Adresse mit der GTIN des Artikels.

Die Daten sind offen, interoperabel und maschinenlesbar, mit freiem Zugang nach den Zugangsrechten, verfügbar auch, wenn der Wirtschaftsakteur nicht mehr besteht, und gegen Veränderung gesichert (Art. 78). Der Pass wird aktuell gehalten und endet, wenn die Batterie recycelt ist.

Die Passseite erscheint auf Deutsch und Englisch

Kunden in der ganzen EU scannen denselben Code. Eine Passseite, die ihre Angaben in mehr als einer Sprache zeigt, hilft ihnen. Produktpass liefert die öffentliche Passseite auf Deutsch und auf Englisch aus; fehlt ein Wert in der Sprache des Besuchers, gilt eine Ersatzreihenfolge: zuerst die Standardsprache Ihres Shops, dann Englisch, dann Deutsch. Texte wie die sechs Entsorgungshinweise nach Art. 74 Abs. 1 haben je Sprache einen Wert.

Die Registrierung im EU-Register ist noch offen

Batteriepässe werden im Register der EU für digitale Produktpässe registriert (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778, Art. 1 Abs. 1 Buchst. b und Art. 8). Ob das für Pässe auf der eigenen Shop-Domain schon ab dem 18.02.2027 nötig ist und auf welcher Ebene (Modell, Charge oder einzelne Batterie), ist noch nicht geklärt. Wird es nötig, kann das Register ein qualifiziertes elektronisches Siegel Ihres Unternehmens verlangen (Erwägungsgrund 6). Exportierbare Passdaten lassen sich registrieren, sobald die Regeln feststehen.

Kategorie, Energie und Rolle bestimmen die Pflicht je Artikel

Am Anfang steht das Sortiment: je Batterieprodukt die Kategorie, bei Industriebatterien die Energie, und die eigene Rolle (Hersteller, Importeur oder Wiederverkäufer). Daraus ergibt sich, welche Artikel Pass und QR-Code brauchen und welche nur den QR-Code. Danach folgen die Daten mit den Lieferanten und die Frage, wer den Code auf die Batterie bringt oder, wo das nicht geht, auf Verpackung und Begleitunterlagen (Art. 13 Abs. 7).

Die ausführliche Darstellung steht in Batteriepass Pflicht 2027, die Regeln zu den Kategorien in Welche Batterien brauchen einen Batteriepass?.

Produktpass veröffentlicht die Pässe aus JTL-Shop

Läuft Ihr Shop auf JTL-Shop 5, erstellt Produktpass Batteriepass-Seiten und Batterie-QR-Codes auf Ihrer Shop-Domain, mit den Feldern aus Anhang XIII, und übernimmt Daten aus JTL-Wawi-Attributen oder einer CSV-Datei. Jeder veröffentlichte Pass bekommt eine öffentliche Seite und eine JSON-Ausgabe unter einer GS1-Digital-Link-Adresse; QR-Codes gibt es als SVG oder als PNG mit 600 dpi. Ihre Pässe bleiben online, auch wenn Sie kündigen, solange das Plugin aktiv ist.

Häufige Fragen

Wann beginnt der EU-Batteriepass?

Am 18.02.2027 (Art. 77 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/1542), zusammen mit dem QR-Code auf jeder Batterie (Art. 13 Abs. 6).

Ich importiere Batterien von außerhalb der EU. Bin ich verantwortlich?

Sind Sie in der EU niedergelassen und bringen eine Batterie aus einem Drittland in Verkehr, sind Sie Importeur nach Art. 3, und die Pflichten treffen Sie für diese Batterie.

Unterscheidet sich die Verordnung zwischen den Mitgliedstaaten?

Nein. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

Welche Batterien brauchen einen Pass?

LMT-Batterien, Industriebatterien mit mehr als 2 kWh und Batterien für Elektrofahrzeuge (Art. 77 Abs. 1); den QR-Code brauchen alle Batterien.

In welchen Sprachen erscheint die Passseite?

Produktpass liefert sie auf Deutsch und Englisch aus, mit einer Ersatzreihenfolge, wenn ein Wert in der Sprache des Besuchers fehlt.

Quellen

  • Verordnung (EU) 2023/1542, Art. 3, Art. 13 Abs. 6 und 7, Art. 74 Abs. 1, Art. 77, Art. 78, Anhang XIII
  • Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778, Art. 1 Abs. 1 Buchst. b, Art. 8, Erwägungsgrund 6

Produktpass: Batteriepass und Batterie-QR-Code

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